1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Verträge zwischen Hofmedia, Seeblickstrasse 15, 9037 Speicherschwendi («Hofmedia») und ihren Kundinnen und Kunden («Kunde»).
Sie gelten insbesondere für Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Social Media, Content-Produktion, Fotografie, Videoproduktion, Grafik, Design, Branding, Website-Inhalte und Marketingberatung.
Individuell vereinbarte Angebote und Vertragsbestimmungen gehen diesen AGB vor.
Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge:
- individuell bestätigtes Angebot oder Vertrag
- Auftragsbestätigung
- diese AGB
- allgemeine Leistungsbeschreibungen von Hofmedia
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Hofmedia diesen ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot von Hofmedia schriftlich oder elektronisch bestätigt beziehungsweise eine angebotene Dienstleistung verbindlich bestellt.
Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend.
Angebote gelten während der darin genannten Frist. Ist keine Frist angegeben, kann Hofmedia das Angebot bis zu dessen Annahme anpassen oder zurückziehen.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder dem gebuchten Hofmedia-Paket.
Je nach Vereinbarung können insbesondere folgende Leistungen enthalten sein:
- Marketing- und Themenplanung
- Redaktionsplanung
- Social-Media-Content
- Foto- und Videoproduktion
- Reels und Kurzvideos
- Texte und Captions
- Veröffentlichung von Inhalten
- Community Management
- Reporting und Optimierung
- Marketingberatung
- digitale Grafik- und Designleistungen
- Pflege bestehender Website-Inhalte
Massgebend sind ausschliesslich die im individuellen Angebot beziehungsweise Paket ausdrücklich genannten Leistungen.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht im vereinbarten Preis enthalten.
4. Social-Media-Inhalte
Als «Inhalt» gilt ein eigenständiger Social-Media-Beitrag.
Wird derselbe Inhalt für mehrere vereinbarte Plattformen angepasst und veröffentlicht, zählt er grundsätzlich nicht mehrfach.
Reels und Kurzvideos zählen zur vereinbarten Anzahl Social-Media-Inhalte, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine zusätzliche Menge vereinbart wurde.
Die im Paket enthaltenen Fotos bilden einen Content-Pool und entsprechen nicht automatisch derselben Anzahl an Social-Media-Beiträgen.
5. Kreative Umsetzung
Hofmedia erbringt sämtliche Leistungen sorgfältig und nach professionellen branchenüblichen Standards.
Kreative Leistungen beinhalten einen gestalterischen Ermessensspielraum. Subjektive Geschmacksabweichungen gelten nicht als Mangel, sofern die zuvor vereinbarten Vorgaben und Ziele eingehalten wurden.
Hofmedia darf Produktionsweisen, Formate oder technische Abläufe anpassen, soweit dadurch Umfang und wesentlicher Nutzen der vereinbarten Leistung nicht beeinträchtigt werden.
6. Korrekturen und Änderungen
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wird, ist bei individuellen kreativen Arbeiten eine zusammengefasste Korrekturrunde im vereinbarten Preis enthalten.
Zusätzliche Korrekturen oder nachträgliche Änderungen können nach Aufwand verrechnet werden.
Nicht als reguläre Korrektur gelten insbesondere:
- vollständige Konzeptänderungen
- neue Inhalte oder Formate
- nachträgliche Änderungen des Briefings
- Änderungen bereits freigegebener Arbeiten
- Änderungen aufgrund falscher oder nachträglich geänderter Kundeninformationen
Über zusätzliche Kosten wird der Kunde grundsätzlich vor deren Entstehung informiert.
7. Freigaben
Soweit eine Freigabe vorgesehen ist, erhält der Kunde die entsprechenden Inhalte vor der Veröffentlichung zur Prüfung.
Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für die Prüfung von:
- Namen
- Preisen
- Zahlen
- Produktinformationen
- Aktionen und Konditionen
- Kontaktdaten
- fachlichen Aussagen
- unternehmensspezifischen Angaben
Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die inhaltliche Richtigkeit und ermächtigt Hofmedia zur Veröffentlichung.
8. Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt Hofmedia sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
Dazu gehören je nach Auftrag insbesondere:
- Social-Media-Zugänge
- Website-Zugänge
- Logos
- Brand-Guidelines
- bestehendes Bild- und Videomaterial
- Produkt- und Unternehmensinformationen
- Ansprechpartner
- Freigaben
- Zugang zu Räumlichkeiten und Mitarbeitenden
Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden können zu einer entsprechenden Verschiebung der Produktion und Veröffentlichung führen.
Monatlich vereinbarte Leistungen werden bei kundenseitig verursachten Verzögerungen nicht unbegrenzt auf Folgemonate übertragen.
9. Produktionstermine
Die Dauer und Häufigkeit von Content-Produktionen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
Die ausgewiesene Produktionszeit bezeichnet grundsätzlich die Produktion vor Ort. Vorbereitung, Bildbearbeitung, Schnitt und Nachbearbeitung erfolgen zusätzlich innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs.
Terminverschiebungen sind Hofmedia möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen können bereits entstandene Kosten sowie reservierte und nicht anderweitig nutzbare Produktionszeiten verrechnet beziehungsweise als Paketleistung angerechnet werden.
Nicht mehr stornierbare Kosten von Locations, Models, Mietmaterial oder anderen Drittanbietern bleiben geschuldet.
10. Community Management
Community Management umfasst, soweit ausdrücklich vereinbart, die übliche Betreuung von Kommentaren, Nachrichten und Interaktionen auf den vereinbarten Kanälen.
Nicht automatisch enthalten sind:
- 24/7-Betreuung
- vollständiger Kundendienst
- umfassende Bearbeitung von Reklamationen
- Krisenkommunikation
- rechtliche Beratung
- Rückerstattungs- oder Kulanzentscheide
- rechtsverbindliche Zusagen im Namen des Kunden
Komplexe oder sensible Anfragen dürfen zur Bearbeitung an den Kunden weitergeleitet werden.
11. Website-Pflege
Die Pflege bestehender Website-Inhalte umfasst grundsätzlich kleinere Aktualisierungen und Änderungen bestehender Inhalte.
Nicht automatisch enthalten sind:
- vollständige Website-Redesigns
- umfangreiche neue Seiten
- individuelle Programmierungen
- Online-Shops
- Hosting
- Domains
- kostenpflichtige Plugins und Lizenzen
- technische Wartungsverträge
- umfangreiche Fehlerbehebungen
Solche Leistungen können separat offeriert werden.
12. Grafik, Drucksachen und Werbemittel
In Marketingpaketen enthaltene Grafik- und Designleistungen beziehen sich grundsätzlich auf die laufende digitale Kommunikation.
Nicht im Paketpreis enthalten sind insbesondere:
- Flyer
- Broschüren
- Plakate
- Verpackungen
- Beschriftungen
- Giveaways
- gedruckte Werbemittel
- Produktions- und Druckkosten
Solche Leistungen können separat vereinbart werden.
13. Werbeanzeigen und Werbebudget
Werbebudget ist nicht Bestandteil der monatlichen Paketpreise.
Paid-Social-Kampagnen, Google Ads oder andere bezahlte Werbemassnahmen werden nur durchgeführt, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
Werbebudget und Plattformgebühren werden vom Kunden zusätzlich getragen.
Hofmedia kann Kampagnen planen und optimieren, garantiert jedoch keinen bestimmten Werbeerfolg.
14. Kein garantierter Marketingerfolg
Hofmedia schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder kommunikativen Erfolg.
Insbesondere werden keine Garantien abgegeben bezüglich:
- Reichweite
- Follower
- Likes oder Interaktionen
- Leads
- Kundenanfragen
- Verkäufe
- Umsatz
- Conversion Rates
- Suchmaschinenpositionen
- viraler Verbreitung
Der Erfolg von Marketingmassnahmen hängt von zahlreichen Faktoren ab, auf welche Hofmedia keinen vollständigen Einfluss hat.
15. Drittplattformen
Hofmedia verwendet bei Bedarf Plattformen und Dienste Dritter.
Dazu können insbesondere Social-Media-Plattformen, Cloud-Dienste, Hostinganbieter, Analyseprogramme und Kreativsoftware gehören.
Hofmedia hat keinen Einfluss auf Ausfälle, Einschränkungen, Account-Sperrungen, Änderungen von Algorithmen oder andere Veränderungen solcher Drittplattformen.
Für daraus resultierende Beeinträchtigungen haftet Hofmedia im gesetzlich zulässigen Umfang nicht.
16. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken.
Massgebend ist der im individuellen Angebot vereinbarte Preis.
Eine gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer wird zusätzlich ausgewiesen, sofern Hofmedia mehrwertsteuerpflichtig ist und nicht ausdrücklich ein Bruttopreis vereinbart wurde.
Aktions-, Einführungs- und Neukundenpreise gelten ausschliesslich gemäss den im jeweiligen Angebot genannten Bedingungen.
Preisänderungen für zukünftige Vertragsabschlüsse bleiben vorbehalten.
17. Preisänderungen laufender Abonnemente
Während einer vereinbarten Mindestlaufzeit bleibt der vereinbarte Paketpreis grundsätzlich unverändert.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann Hofmedia den Preis eines laufenden Abonnements mit einer Vorankündigung von mindestens 30 Tagen anpassen.
Der Kunde kann das Abonnement bei einer Preisänderung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Preises kündigen.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
18. Rechnungsstellung und Zahlung
Laufende Abonnemente werden grundsätzlich monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
Bei Einzelprojekten kann Hofmedia Voraus- oder Teilzahlungen verlangen.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde im Verzug. Es kann ein Verzugszins von 5 % pro Jahr verlangt werden.
Angemessene tatsächlich entstandene Mahn-, Inkasso- und Betreibungskosten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Bei erheblichen Zahlungsrückständen kann Hofmedia nach entsprechender Mitteilung weitere Leistungen vorübergehend einstellen.
19. Laufzeit und Kündigung von Abonnements
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wird, beträgt die Mindestlaufzeit eines laufenden Hofmedia-Abonnements zwei Monate.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist das Abonnement monatlich auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündbar.
Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben vorbehalten.
Soweit auf das Vertragsverhältnis oder einzelne Leistungen zwingend die gesetzlichen Bestimmungen über den Auftrag anwendbar sind, bleiben insbesondere die entsprechenden gesetzlichen Kündigungsrechte unberührt.
Bereits erbrachte Leistungen und nicht mehr stornierbare, im Interesse des Kunden eingegangene Drittverpflichtungen bleiben geschuldet.
20. Einzelprojekte
Einmalige Projekte wie Marketing Foundation, Branding-, Foto-, Video-, Web- oder Designprojekte besitzen grundsätzlich keine Mindestvertragsdauer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Das Vertragsverhältnis endet mit der vollständigen Erbringung und Bezahlung der vereinbarten Leistung.
21. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Urheberrechte an von Hofmedia geschaffenen Werken verbleiben grundsätzlich bei Hofmedia beziehungsweise den jeweiligen Urhebern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das Recht, die final gelieferten Arbeiten im vereinbarten beziehungsweise für den Vertragszweck üblichen Umfang für seine Unternehmenskommunikation und sein Marketing zu verwenden.
Dies umfasst grundsätzlich:
- Website
- Social Media
- organische Unternehmenskommunikation
- Präsentationen
- interne Kommunikation
- digitale Werbung
- unternehmenseigene Marketingmassnahmen
Eine Weiterveräusserung oder eigenständige kommerzielle Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung von Hofmedia.
22. Logos und Markenentwicklung
Wird Hofmedia mit der Entwicklung eines Logos oder einer Markenidentität beauftragt, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung die für die bestimmungsgemässe Verwendung erforderlichen Nutzungsrechte am final ausgewählten Entwurf, soweit diese rechtlich übertragen werden können.
Nicht ausgewählte Entwürfe und Varianten verbleiben bei Hofmedia.
23. Rohmaterial und Projektdateien
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst die Lieferung keine:
- RAW-Fotodateien
- ungeschnittenen Videoaufnahmen
- offenen Grafikdateien
- Adobe-Projektdateien
- sonstigen Arbeits- und Produktionsdateien
Geschuldet sind die vereinbarten finalen Ergebnisse.
Eine Herausgabe von Rohmaterial oder offenen Projektdateien kann separat vereinbart und verrechnet werden.
24. Drittanbieter-Lizenzen
Bei der Verwendung von Musik, Stockmaterial, Schriften, Templates, Plugins oder anderen Elementen Dritter gelten zusätzlich deren Lizenzbedingungen.
Hofmedia kann dem Kunden keine weitergehenden Rechte übertragen, als Hofmedia selbst besitzt.
25. Vom Kunden gelieferte Inhalte
Der Kunde bestätigt, über die erforderlichen Rechte an allen von ihm bereitgestellten Materialien zu verfügen.
Dies betrifft insbesondere:
- Bilder
- Videos
- Musik
- Texte
- Logos
- Marken
- Grafiken
- Produktinformationen
Der Kunde trägt die Verantwortung für Ansprüche Dritter, welche aufgrund vom Kunden bereitgestellter Materialien entstehen, soweit Hofmedia die Rechtsverletzung nicht selbst verursacht hat.
26. Abgebildete Personen
Der Kunde stellt sicher, dass für von ihm gewünschte Aufnahmen von Mitarbeitenden, Kunden oder anderen Personen die notwendigen Einwilligungen für die vorgesehene Verwendung vorliegen.
Auf Wunsch kann Hofmedia bei der Organisation entsprechender Einverständniserklärungen unterstützen.
27. Referenzen
Hofmedia darf fertiggestellte und bereits öffentlich veröffentlichte Arbeiten sowie den Namen und das Logo des Kunden grundsätzlich als Referenz auf der eigenen Website, im Portfolio oder auf Social Media verwenden.
Der Kunde kann dieser Nutzung vor Projektbeginn oder aus berechtigtem Grund in Textform widersprechen.
Vertrauliche und noch nicht veröffentlichte Arbeiten werden nicht ohne Zustimmung veröffentlicht.
28. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche Informationen vertraulich.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter, solange die betreffenden Informationen nicht anderweitig öffentlich bekannt geworden sind.
29. Datenschutz
Hofmedia bearbeitet Personendaten im Rahmen der geltenden schweizerischen Datenschutzgesetzgebung.
Soweit Hofmedia im Auftrag eines Kunden Personendaten bearbeitet, halten beide Parteien die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Pflichten ein.
Ist aufgrund Art und Umfang der Bearbeitung eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung erforderlich, wird diese zusätzlich abgeschlossen.
30. Zugangsdaten und Accounts
Vom Kunden übermittelte Zugangsdaten werden vertraulich behandelt und nur zur Erbringung der vereinbarten Leistungen verwendet.
Accounts des Kunden verbleiben unter dessen Kontrolle.
Nach Beendigung der Zusammenarbeit entfernt Hofmedia nicht mehr benötigte Zugriffsrechte.
Dem Kunden wird empfohlen, nach Abschluss der Zusammenarbeit Passwörter und Berechtigungen zu überprüfen.
31. Mitarbeitende und externe Partner
Hofmedia darf zur Erbringung der Leistungen geeignete Mitarbeitende, Freelancer oder spezialisierte Partner einsetzen.
Hofmedia bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemässe Erbringung der vereinbarten Leistungen verantwortlich, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
32. Haftung
Hofmedia haftet für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet Hofmedia insbesondere nicht für:
- indirekte Schäden
- Folgeschäden
- entgangenen Gewinn
- ausgebliebene Marketing- oder Geschäftserfolge
- Änderungen von Plattformalgorithmen
- Ausfälle externer Dienste
- vom Kunden freigegebene fehlerhafte Informationen
- Rechtsverletzungen aufgrund vom Kunden bereitgestellter Materialien
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
33. Unvorhersehbare Ereignisse
Kann Hofmedia vereinbarte Leistungen aufgrund von Umständen ausserhalb des eigenen zumutbaren Einflussbereichs vorübergehend nicht erbringen, verlängern sich betroffene Fristen angemessen.
Dazu können insbesondere gehören:
- erhebliche technische Ausfälle
- Ausfälle externer Plattformen
- behördliche Massnahmen
- Naturereignisse
- Transportstörungen
- schwere Krankheit oder Unfall einer für die Produktion wesentlichen Person
- vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse
Hofmedia informiert den Kunden möglichst zeitnah und bemüht sich um eine angemessene Ersatzlösung.
34. Speicherung von Produktionsdateien
Der Kunde ist für die dauerhafte Archivierung der gelieferten finalen Dateien verantwortlich.
Hofmedia ist nicht verpflichtet, Rohmaterial und Projektdateien unbegrenzt aufzubewahren.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, dürfen Roh- und Projektdateien 30 Tage nach Projektabschluss beziehungsweise 30 Tage nach Beendigung einer laufenden Zusammenarbeit gelöscht werden.
35. Änderungen dieser AGB
Hofmedia darf diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit ändern.
Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten wesentliche Änderungen nur, soweit sie mit dem Kunden vereinbart oder rechtmässig und transparent angekündigt wurden.
36. Teilunwirksamkeit
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit erforderlich, eine rechtlich zulässige Regelung, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
37. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz beziehungsweise Geschäftsort von Hofmedia.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Stand: August 2026
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